27.02.2026
Der Landtag Brandenburg hat am 25. Februar 2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Kernstück der Novelle ist der neue § 2c RegBkPlG mit der Überschrift „Allgemeine plansichernde Untersagung mit Befreiungsvorbehalt“. Das Gesetz wurde am 26. Februar 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 27. Februar 2026 in Kraft getreten. Trotz des unverändert gebliebenen Titels enthält die endgültige Fassung – anders als noch der ursprüngliche Gesetzentwurf (LT-Drs. 8/1970) – keine Befreiungsmöglichkeit mehr. Dies ist für die rechtliche Bewertung von erheblicher Bedeutung.
22.10.2025
Die von Blanke Meier Evers herausgegebene Broschüre mit hilfreichen Informationen zum Thema Repowering von Windenergieanlagen wurde umfangreich aktualisiert und befindet sich nunmehr in der 3. ...
12.08.2016
The project company Merkur Offshore GmbH has achieved financial close for the refinancing of the 396-megawatt offshore wind farm Merkur Offshore. The wind farm will be located in the German ...