Als Mergers & Acquisitions (kurz: M&A) werden die Fusion und Übernahme von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen verstanden. Sie stellen in rechtlicher Hinsicht einen sehr komplexen Vorgang dar und bedürfen einer intensiven, rechtlichen Betreuung. Gerne beraten wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen, sowie bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlungen und Vertragsdurchführung.
Bei Unternehmenskäufen nehmen wir für Sie die rechtliche Unternehmensprüfung (Legal Due Diligence) sowie die Konzeption steueroptimierter Erwerbskonstruktionen vor. Bei Transaktionen mit Auslandsbezug arbeiten wir stets eng mit unseren im jeweiligen Ausland ansässigen Kolleginnen und Kollegen zusammen.
Sie stehen vor einem Unternehmenskauf, einem Unternehmensverkauf oder vor einer Fusion und benötigen kompetente Rechtsberatung auf diesem Gebiet? Das Team von Blanke Meier Evers verfügt über langjährige Erfahrung aus komplexen nationalen und internationalen Transaktionen. Wir gehen individuell und professionell auf Ihr M&A Anliegen ein, stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und stellen Ihr wirtschaftliches Interesse in den Mittelpunkt.
Darüber hinaus begleiten und beraten wir Sie auch bei dem Erwerb aus Insolvenzverfahren, in Sanierungsfällen sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Unternehmen in der Krise oder Insolvenz (insbes. Geltendmachung oder Abwehr von Haftungs- oder Anfechtungsansprüchen etc.).
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