Das deutsche Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung. Es hat sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als Teil des Privatrechts entwickelt und obwohl ein Einigungsvertrag eine einheitliche Gesetzesregelung vorsah, wird das Arbeitsrecht in den letzten Jahren permanent komplexer und undurchschaubarer. Heute teilt sich das Arbeitsrecht in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimal zusammenarbeiten können, sind neue Horizonte und Lösungswege gefragt. Wir zeigen sie auf. Denn BLANKE MEIER EVERS steht für die ressortübergreifende Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, sowie für das unbedingte Gespür und Geschick in Verhandlungssituationen. Unsere Beratungskompetenz umfasst dabei den gesamten Bereich des betrieblichen Arbeitsrechts einschließlich der arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen.
Das Individualarbeitsrecht tritt bei Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. Juristische Konflikte treten nicht nur während eines Arbeitsverhältnisses auf, sondern können auch vor oder nach einer Beschäftigung auftreten. Damit Sie von Anfang an bestens informiert sind, betreuen wir Sie nicht nur beim Anfertigen und Prüfen von Arbeitsverträgen, sondern beraten Sie unter anderem zum Thema Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung und Abmahnung.
Das Kollektivarbeitsrecht betrifft nicht einzelne Personen, sondern das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der einen und Gewerkschaften und Betriebsräte auf der anderen Seite. Gerne unterstützen wir unsere Mandanten in den Bereichen Tarifverhandlungen, sowie Sozialplan und begleiten Einigungsstellen- und Beschlussverfahren.
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