Der Landtag Brandenburg hat am 25. Februar 2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Kernstück der Novelle ist der neue § 2c RegBkPlG mit der Überschrift „Allgemeine plansichernde Untersagung mit Befreiungsvorbehalt“. Das Gesetz wurde am 26. Februar 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 27. Februar 2026 in Kraft getreten.
Trotz des unverändert gebliebenen Titels enthält die endgültige Fassung – anders als noch der ursprüngliche Gesetzentwurf (LT-Drs. 8/1970) – keine Befreiungsmöglichkeit mehr. Dies ist für die rechtliche Bewertung von erheblicher Bedeutung.
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