In Deutschland wird das Recht im Allgemeinen in zwei Rechtsbereiche unterteilt:
Während das Privatrecht das Verhältnis der Bürger untereinander regelt, umfasst das öffentliche Recht alle Rechtsgebiete, die das Verhältnis des Bürgers zum Staat betreffen, sowie das Verhältnis der Staats- und Verwaltungsorgane untereinander als auch das Recht der Staaten zueinander. Das öffentliche Recht umfasst demnach eine Vielzahl von verschiedenen Materien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Dazu gehören z.B. das Polizeirecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und die Grundrechte. In all diesen Fragen steht Ihnen die Sozietät Blanke Meier Evers mit Ihren Fachanwälten für das öffentliche Recht kompetent zur Seite.
Sie suchen einen Anwalt für öffentliches Recht in Bremen? Blanke Meier Evers, die Anwaltskanzlei in Bremen berät Mandanten generell in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere liegt die Spezialisierung jedoch in den folgenden Schwerpunkten:
Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen in der Beratung und der Prozessvertretung wirken wir an der Entwicklung praxistauglicher Lösungen mit, geben Ihnen praktische Hilfestellung bei Ihrer Entscheidungsfindung und vertreten Ihre Interessen wirksam und effektiv. Insbesondere in den o.g. Spezialisierungen des öffentlichen Rechts bietet Blanke Meier Evers eine umfassende Beratung und Vertretung, sodass wir gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen für eine rechtssichere und erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts innerhalb des öffentlichen Rechts erarbeiten. Zu unseren Mandanten zählen wir sowohl private Investoren als auch Projektentwickler sowie Bauträger. Wir können uns daher entsprechend in die verschiedensten Interessenlagen hinein versetzen und erfolgversprechende Lösungen entwickeln, die für alle Seiten vereinbar sind.
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