22.11.2022
Mit heute verkündetem Urteil vom 9. November 2022 (Az. 1 N 548/19) hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht den im Jahr 2018 in Kraft getretenen sachlichen Teilplan „Windenergie“ für die Planungsregion Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Das Gericht ging davon aus, dass die vom Plan erzeugte Konzentrationswirkung nicht hinreichend begründet ist. Das zugrundeliegende Plankonzept ist abwägungsfehlerhaft.
Zwei Kernfehler der Planung sind, der erhöhte Abstandspuffer zu Siedlungsflächen von 1250 m und der Umgang mit der Festsetzung des Abstandspuffers von mindestens 1000 m zu bestehenden Windrädern. Zudem ging das Gericht davon aus, dass der generelle Ausschluss von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten fehlerhaft erfolgt ist, da die Einschätzung, dass dort Windenergieanlagen per se unzulässig sind, fehlerhaft erfolgte.
Das Gericht kam damit dem Antrag von zwei von BME vertretenen Projektierern nach. Dazu äußert sich der zuständige Partner, Dr. Andreas Hinsch: „Es ist erfreulich, dass wir für unsere Mandanten erfolgreich sein konnten, insbesondere dass das Gericht die von uns gerügten materiellen Fehler auch festgestellt hat.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erhebt.