BNetzA eröffnet Konsultation zum Entwurf für Hinweis zur Messung und Schätzung

16.07.2019

Mit dem Energiesammelgesetz, das am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 62a und 62b EEG u.a. neue Regelungen zur Messung und Schätzung umlagepflichtiger Strommengen eingeführt. Es geht dabei um die Abgrenzung solcher Stromflüsse, für welche nur eine verringerte oder sogar gar keine EEG-Umlage gezahlt werden muss, um zu verhindern, dass diese Vorteile auch auf nicht privilegierte Strommengen erstreckt werden und damit die übrigen Umlagezahler belastet werden. Die EEG-Bestimmungen zum Messen und Schätzen finden teilweise entsprechende Anwendung, soweit in anderen Gesetzen (EnWG, KWKG und StromNEV) auf sie verwiesen wird.

Da im Markt erhebliche Unsicherheiten bestehen, wie diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen sind, hat die BNetzA einen Hinweis mit ihrem Grundverständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen im EEG erarbeitet, der insbesondere den betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe dienen soll. Weiterhin soll der Hinweis zu einer einheitlichen Anwendungspraxis beitragen und bestehende Rechtsunsicherheiten mindern.

Bis zum 15. September 2019 läuft nun ein Konsultationsverfahren auf Grundlage der Entwurfsfassung des Hinweises bei der BNetzA, in dessen Rahmen diesbezügliche Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese werden anschließend auf der Internetpräsenz der BNetzA veröffentlicht. Es bleibt zu hoffen, dass auf diese Weise tatsächlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit diesen komplexen Regelungen geschaffen wird. Für weitere Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. 

Ansprechpartner zu diesen Fragen sind Rechtsanwalt Rainer Heidorn und Rechtsanwältin Charlotte Prost. Wenn Sie sich weiter informieren möchten, sprechen Sie uns gern an. 

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