Windkraftplaner gegen Sicherstellungsverordnungen für Landschaftsschutzgebiete Hohe Geest und Rüsdorfer Moor endgültig erfolgreich

22.12.2017

Wie schon mitgeteilt, hatte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bereits Ende Oktober diesen Jahres die Sicherstellungsverordnungen für das geplante Landschaftsschutzgebiet Hohe Geest vorläufig ausgesetzt. Mit Normenkontrollurteilen vom gestrigen Tag sind beide Verordnungen aufgehoben worden. Dazu führt der sachbearbeitende Partner bei Blanke Meier Evers, Dr. Andreas Hinsch aus: 

Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für die Windkraftnutzer, sondern auch für die Raumordnungsplanung des Landes, die nunmehr auf sicherer Basis die Schutzwürdigkeit der Dithmarscher Geest ohne die Vorabbindung durch rechtlich unwirksame Sicherstellungsverordnungen des Kreises prüfen und bewerten kann.“

Wegen der Inhalte verweisen wir auf die Pressemitteilung des Gerichts, die sie hier finden. 

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