Nordkurier: Jörn Bringewat kommentiert das in Mecklenburg-Vorpommern geplante Gesetz zur Bürgerbeteiligung bei Windrädern

28.10.2014

Bürgerbeteiligung bei Windrädern - Gegenwind für geplantes Gesetz

Energieminister Christian Pegel (SPD) und seine Mitarbeiter sind aktuell nicht zu beneiden. Ohne jede Vergleichsmöglichkeit arbeiten sie an einer Gesetzesinitiative, die Anwohner und Gemeinden künftig am Gewinn der vor ihrer Haustür errichteten Windkraftanlagen beteiligen soll. Laut einem ersten Entwurf sollen Investoren künftig bis zu 20 Prozent ihrer eigenen Anteile Kommunen und Anwohnern zum Kauf anbieten. Kaufberechtigt wären alle im Umkreis von fünf Kilometern. Für die fristgerechte Unterbreitung der Offerte wären die Investoren zuständig, ein Anteil solle maximal 500 Euro kosten.

Weil es sich bei dem Entwurf jedoch um einen bundesweit einzigartigen Vorstoß handelt, wird dieser über die Landesgrenzen hinweg aufmerksam beobachtet. Das bringt dem Vorhaben des Pegel-Ministeriums nun Gegenwind ein. Verhältnismäßig sachte weht dieser aus Richtung der Kritiker eines überbordenden Windkraftausbaus.

Für die Wählergemeinschaft „Wir für Altentreptow“ erklärte Gerhard Quast: „Zunächst muss man sagen, dass es sich bei dem Entwurf um einen guten Ansatz handelt. Allein die reelle Umsetzbarkeit bewerten wir als nicht gut.“ Also: Gut gemeint ist lang noch nicht gut gemacht. Allerdings will Quast den bisher kurzen Draht zum Energieminister nicht gefährden. „Ich nehme Herrn Pegel sein ernsthaftes Bemühen ab. Die verfassungsrechtlichen Bedenken jedoch machen mir Sorge“, ergänzt Mirko Renger, Vorsitzender der Wählergemeinschaft.

Ist das Land oder doch der Bund zuständig?

Damit spielt er auf einen im Internet veröffentlichten Kommentar des auf das Bau- und Umweltrecht spezialisierten Juristen Jörn Bringewat an. Bringewat äußert darin Bedenken, was die Umsetzbarkeit des Entwurfs für ein Beteiligungsgesetz angeht. Im Gespräch mit dem Nordkurier erklärt er: „In seiner jetzigen Form ist der Entwurf aus meiner Sicht wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig.“

Die vom Energieministerium konstruierte Zuständigkeit des Landes hält nach Ansicht des Rechtsanwalts einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand: „Bei der Beteiligung von Kommunen und Anwohnern handelt es sich um energiewirtschaftliche Aspekte“, so Bringewat, „in dem Bereich ist aber der Bund zuständig.“ Wird das Beteiligungsgesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet, könnte es rasch vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

Kritik am Aufschub der Gesetzesvorlage.

Abschließend bezeichnete der in der Vergangenheit selbst für ein Windkraftunternehmen tätige Bringewat das Gesetzesvorhaben als „Schnellschuss“. „Die Idee einer Bürgerbeteiligung an der Windkraft sehe ich aber grundsätzlich positiv“, stellte er klar. Das Energieministerium selbst lässt sich von den anhaltenden Diskussionen um den eigenen Gesetzentwurf nicht beirren. Auf die Frage nach dem aktuellen Stand des Verfahrens erklärte Sprecher Steffen Wehner: „Derzeit werden die Stellungnahmen der anderen Ministerien ausgewertet. Daran anknüpfend wird eine Kabinettsvorlage gefertigt, die vom Kabinett beschlossen werden muss.“ Die endgültige Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtag stellte Wehner „voraussichtlich“ für das erste Quartal 2015 in Aussicht.

An der schleichenden Verschiebung der zunächst für den vergangenen Sommer geplanten Vorlage des Gesetzentwurfs wiederum hatten Vertreter der Oppositionsparteien bereits zuvor Kritik geübt. Die Landtagsabgeordnete Mignon Schwenke (Linke) nannte die Verzögerungen angesichts der unsicheren Marktbedingungen für mögliche Investoren einen „unverantwortlichen Zeitverzug“.

Quelle: Nordkurier

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