Wie die EU durch die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ versucht saubere Technologien in Europa zu halten

21.02.2024

Am 6. Februar 2024 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die sog. „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ erzielt, mit der die Erreichung der Klima- und Energieziele der EU für 2030 beschleunigt und gesichert werden soll.

Hintergrund dieses Ansinnens ist unter anderem die Unterzeichnung des „Inflation Reduction Act“ („IRA“) am 16. August 2022 durch den US-amerikanischen Präsident Joe Biden - ein Bundesgesetz, welches die inländische Produktion von Batterietechnik für Elektromobilität sowie den Aufbau von Wasserstoffstrukturen innerhalb der USA fördern soll. Einzelne Anforderungen sind dabei an sog. „Buy-American“-Bedingungen geknüpft, welches letztlich die vielerorts aufgekommene Annahme bestätigt, dass es sich bei dem IRA um ein Instrument zur Stärkung der geopolitischen Position der USA im stetig wachsenden Markt der Zukunftstechnologien handelt. Als Reaktion hierauf sowie aufgrund des Umstands, dass die EU zu großen Teilen die zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 benötigten Technologien und Komponenten derzeit noch importieren muss, unterbreitete die EU-Kommission im März 2023 einen Vorschlag für die Einführung besserer Bedingungen und weiterer Investitionen für saubere Technologien in Europa, um diese in Europa zu halten oder sogar nach Europa zu ziehen – namentlich die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“. Die damit beabsichtigte Stärkung des EU-Binnenmarkts und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Entwicklung einer europäischen Energieunabhängigkeit sollen u.a. durch folgende Regelungen erreicht werden:

  1. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Netto-Null-Technologien (12 Monate für Projekte mit einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als 1 GW, 18 Monate für größere Projekte; Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle)
  2. Errichtung eines einfacheren Rechtsrahmen für in der EU angesiedelter Netto-Null-Industrie
  3. Einrichtung einer „Europäischen Wasserstoffbank“ zur Unterstützung der Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff in der EU und dessen Einfuhr von internationalen Partnern
  4. Einrichtung von sog. „Reallaboren“ für Netto-Null-Technologien
  5. Zugang zu Märkten durch Stimulierung der Nachfrage und Vergabe öffentlicher Aufträge
  6. Errichtung einer „Net-Zero Europe“-Plattform für Beratungen, den Informationsaustausch u.a. zu bewährten Verfahren zu mit der Verordnung zusammenhängenden Themen
  7. Gründung von Kompetenzakademien zur Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte, die für die Netto-Null-Industrie benötigt werden
  8. Förderung von Netto-Null-Schnellstart-„Tälern“, d.h. Orte, an denen verschiedene Unternehmen aufeinander treffen, welche an einer bestimmten Technologie arbeiten zur Entwicklung von „Clustern“ und damit Reindustrialisierung von Regionen.

Unter dem allgemeinen Ziel, 40 % des Bedarfs an sauberer Energie innerhalb der EU mit in der EU produzierten strategischen Technologien bis 2030 zu decken, befindet sich als Unter-Ziel die Erreichung europäischer Produktionsanteile von Elektrolyseuren von 9 auf 100 %, Batteriezellen von 12 auf 90 %, Wärmepumpen von 27 auf 60 %, PV von 2 auf 45 % sowie Wind von 31 auf 85 %.

Die vorläufige Einigung muss von vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament noch gebilligt und förmlich angenommen werden. Im Besonderen deutsche Unternehmen könnten stark von ihrer hohen wirtschaftlichen Spezialisierung und Exportausrichtung profitieren, obgleich der Standort Deutschland zugleich durch die Energiepreiskrise weiterhin schwächelt. Ob die EU die von ihr geplanten Ziele mit der „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ zu erreichen vermag, bleibt abzuwarten.

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