Blanke Meier Evers verteidigt Windpark gegen Klage eines Umweltverbandes

15.05.2020

Die Klage eines Umweltverbandes, die auf die Aufhebung einer Genehmigung unseres Mandanten für drei Windkraftanlagen gerichtet war, wurde vom Verwaltungsgericht Kassel mit Urteil von 17. Februar 2020, dessen schriftliche Begründung nun vorliegt, abgewiesen (Az. 7 K 6271/17.KS). 

 

Schon während des Genehmigungsverfahrens hatte sich eine lokale Bürgerinitiative gegen das Vorhaben gewandt. Der Umweltverband erhob dann – von der Bürgerinitiative unterstützt und angetrieben – nach Genehmigungserteilung 2017 Klage gegen die drei 212 m hohe Windkraftanlagen in einem Wald in Nordhessen.

 

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel entschied, dass die behördliche Entscheidung, wonach für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, plausibel und nachvollziehbar sei. Durch das Vorhaben komme es nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, auch nicht im Hinblick auf das Denkmalrecht. Zudem verstoße das Vorhaben nicht gegen Arten- und Habitatschutzrecht, so dass die Genehmigung zu erteilen war. Das Urteil widmet sich der Angelegenheit insgesamt in großer Ausführlichkeit und mit Sorgfalt und begründet die Entscheidung detailliert. 

 

Das Urteil ist auch so erfreulich, weil die Klage eines Umweltverbandes für einen durch uns beratenen Mandanten regelmäßig ein erhebliches Risiko während der Umsetzung seiner Genehmigung darstellt und zu erheblichen Verzögerungen führt. Mit dem Urteil liegt für unseren Mandanten jetzt eine Basis für die nächsten Schritte zur Umsetzung des Vorhabens vor, das einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. 

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Haben Sie Fragen zu der Entscheidung, dann sprechen Sie uns gern an. Ansprechpartner in der Kanzlei sind Dr. Andreas Hinsch und Dr. Mahand Vogt. 

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