Kabinett beschließt Verordnung über Innovationsausschreibungen

23.10.2019

Am 16. Oktober 2019 hat die Bundesregierung über die bereits seit längerem angekündigte Verordnung über Innovationsausschreibungen (InnAusV) entschieden. Diese soll insbesondere der Förderung von Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien dienen. Die Ausschreibungsmengen ergeben sich aus dem EEG und betragen 250 Megawatt für das laufende Jahr sowie 400 Megawatt im Jahr 2020 und 500 Megawatt für das Jahr 2021.

 

Die Neuerungen betreffen zum einen das Ausschreibungsdesign, zum anderen die Zulässigkeit technisch-innovativer Konzepte am Wettbewerb. Damit sind sog. Anlagenkombinationen gemeint, die erstmals 2020 an der Ausschreibung teilnehmen dürfen. Hierbei handelt es sich gemäß Gesetzentwurf um einen Zusammenschluss entweder mehrerer Anlagen verschiedener erneuerbarer Energien, oder um die Verbindung einzelner Anlagen mit Speichertechnologien. Bedingung ist allerdings jeweils, dass mindestens eine Anlage eine Windenergieanlage an Land oder Photovoltaikanlage sein muss. Die zugelassenen Speicher wiederum dürfen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien aufnehmen. Zweck ist es, die Einspeisung der erneuerbaren Energien und verstetigen und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Dies dient letztlich vor allem auch der allgemeinen Versorgungssicherheit.

 

Im Hinblick auf das Ausschreibungsdesign wird erstmals eine fixe Marktprämie bei der Förderung erneuerbarer Energien angewendet, die aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist. Diese erhalten erfolgreiche Teilnehmer für einen festen Zeitraum von 20 Jahren. Der Höchstwert beträgt 3 Cent pro Kilowattstunde, für Anlagenkombinationen sieht die Verordnung 7,5 Cent pro Kilowattstunde vor. Zusätzlich erfolgen keine Zahlungen, wenn negative Preise an der Börse bestehen und es wird eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.

 

Der Kabinettsbeschluss kommt mit einiger Verspätung. Ursprünglich sollte die Verordnung schon im Mai 2018 verabschiedet werden. Noch unklar ist, ob die erste Innovationsausschreibung, wie vorgesehen, tatsächlich in diesem Jahr starten kann. Nach dem Kabinettsbeschluss muss nun zunächst der Bundestag der Verordnung zustimmen.

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